Ab dem 1. Juli 2025 endet die Schonfrist für Cloud-Anbieter im Gesundheitswesen: Ohne ein gültiges C5-Testat Typ 2 oder einen nachgewiesenen gleichwertigen Sicherheitsstandard ist die Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Sozialdaten gesetzeswidrig und das kann teuer werden.
Ob Klinikverbund, MVZ oder Praxis, wer mit Gesundheitsdaten arbeitet, muss künftig nachweisen, dass seine Cloudlösungen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Konkret verlangt der Gesetzgeber:
Und das nicht irgendwann, sondern verbindlich ab 01. Juli 2025.
Die Anforderungen des Gesetzgebers sind eindeutig: Wer ab dem 1. Juli 2025 keinen gültigen C5-Nachweis erbringen kann, sei es durch ein Testat Typ 2 oder eine anerkannte Gleichwertigkeit, verstößt gegen geltende Vorschriften. Das hat spürbare Konsequenzen:
Wir bei VITAS haben frühzeitig gehandelt – und erfüllen alle Anforderungen der C5GleichwV. Unsere Lösungen sind speziell für das Gesundheitswesen entwickelt und setzen neue Maßstäbe in Sachen Sicherheit:
VITAS ist der einzige Anbieter für telefonbasierte Patientenkommunikation, der vollständig auf den Einsatz ausländischer Drittanbieter verzichtet. Unsere Plattform ist zu 100 Prozent „Made & Hosted in Germany“, kein Scheindatenschutz, keine versteckten Cloud-Abhängigkeiten. Das bedeutet:
Viele tausende Unternehmen Vertrauen bereits auf VITAS, unter anderem einer der größten Klinikbetreiber Deutschlands - Asklepios.
Die Anforderungen sind eindeutig – und der Zeitrahmen ist begrenzt. Wer seine Datenverarbeitung bis zum 1. Juli 2025 nicht C5-konform organisiert, handelt rechtswidrig und riskiert Bußgelder, Reputationsverluste und kritische Audits.
VITAS ist bereit und bietet Ihnen bereits heute ein Sicherheitsniveau, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
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Für weitere Informationen senden Sie uns gerne eine Mail an: support@telefonassistent.de
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