Prävention neu gedacht: Das „Herz-Gesetz“ und seine Chancen für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem
Ein Gesetz mit Herz und Verstand
Mit dem sogenannten „Herz-Gesetz“ stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen der größten Paradigmenwechsel im Bereich der Prävention seit Jahrzehnten vor. Ziel ist es, Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Volkskrankheit systematisch und frühzeitig zu bekämpfen. Das Gesetz, das bereits 2025 in Kraft treten soll, betont nicht nur die Bedeutung präventiver Gesundheitsmaßnahmen, es soll sie auch strukturell im Gesundheitssystem verankern.
Für Akteur:innen im Gesundheitswesen, darunter Krankenkassen, Apotheken und Hausärzt:innen bietet das Gesetz spannende Anknüpfungspunkte und neue Möglichkeiten, präventive Versorgung digital, niedrigschwellig und effektiv zu gestalten.
Die Eckpunkte des Herz-Gesetzes
Laut BILD-Bericht setzt das neue Gesetz auf ein mehrstufiges Präventionssystem mit gezielten Gesundheits-Checks.
Konkret bedeutet das:
- Gesundheits-Checks mit festen Altersmarken:
Ab dem 25., 35. und 50. Lebensjahr sollen strukturierte Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Risiken stattfinden. Diese Checks sollen niedrigschwellig organisiert werden und auch außerhalb der klassischen Arztpraxen stattfinden können.
- Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen:
Um Fettstoffwechsel-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, soll eine entsprechende Untersuchung bereits im Kindesalter eingeführt werden, voraussichtlich im Rahmen der U9 (ab dem 5. Geburtstag). Zusätzlich sollen Kinderärzt:innen mittels Fragebögen Risikofaktoren erfassen. - Ebenso: Im Rahmen der J1-Untersuchung (12 bis 14 Jahre) soll verstärkt über Herz-Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden, gezielte Prävention, bevor Risikoverhalten zur Gewohnheit wird.
- Beteiligung der Apotheken:
Apotheken werden als wichtige Anlaufstellen für niederschwellige Gesundheitsberatung und präventive Testangebote einbezogen, ein Schritt, der die wohnortnahe Versorgung stärkt.
- Rauchentwöhnung jährlich statt alle drei Jahre:
Statt wie bisher nur alle drei Jahre sollen Raucher:innen künftig einmal pro Jahr Medikamente zur Rauchentwöhnung erhalten können – ein konkreter Schritt, um Tabakabhängigkeit konsequenter zu behandeln und Rückfälle zu verhindern.
- Frühzeitiger Einsatz von Cholesterin-Senkern:
Statine (Medikamente zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte) sollen künftig einfacher und bereits in einem früheren Stadium verordnet werden können.
Denn: Ein zu hoher Cholesterinspiegel zählt zu den zentralen Risikofaktoren für Herzinfarkt und Schlaganfall.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit bis zu zwei Millionen zusätzlichen Patient:innen, die von dieser Maßnahme profitieren könnten. Gesundheitsminister Lauterbach betont: „Je früher man damit beginnt, desto besser.“
Was bedeutet das für VITAS und die Gesundheitsdigitalisierung?
Das Herz-Gesetz eröffnet neue Chancen, KI-basierte Kommunikation und Prozessautomatisierung sinnvoll in der Prävention einzusetzen:
- Automatisierte Terminvereinbarung für Vorsorge-Checks:
Unser KI-Assistent kann Terminkoordination übernehmen
- Integration in Apotheken-Workflows:
Da Apotheken zu immer bedeutenderen Gesundheitsakteuren werden, bieten sich auch dort Schnittstellen für KI-gestützte Dialogsysteme, etwa zu Rezeptbestellungen
Fazit: Prävention als System – mit KI effizient und menschlich gestalten
Das Herz-Gesetz stellt einen Meilenstein dar und das nicht nur politisch, sondern auch für die strategische Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Es verbindet präventives Denken mit systematischer Umsetzung und fordert eine technologische Unterstützung dieser Prozesse geradezu heraus.
VITAS steht bereit, diesen Wandel mitzugestalten.
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